Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Steinberg Festival 2024
- Veranstalter:
Veranstaltungsförderverein Steinberg e.V.
Hadeborntal 10
06333 Hettstedt
Tel: 01759746365
E-Mail: info@steinbergfestival.de
Vereinsvorstand: Siegfried Jung, Michel Töpfer, Sabine Steinemann, Florian Hammacher
Amtsgericht Stendal - Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1. Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließet der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.
2.2. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Park- und Campingordnung und das Festival-ABC an.
2.3. Bei Veranstaltungen, bei denen die Tickets personalisiert werden, gelten zusätzlich zu den vorliegenden AGB die jeweiligen Personalisierungs-AGB.
- Festivalgelände
Das Steinberg Festival findet auf dem ausgewiesenen Festivalgelände bei Pfersdorf statt. Das Festivalgelände umfasst sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket gewährt wird, dazu gehören insbesondere das Gelände vor der Bühne, das Campingareal und die Parkzonen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgelände.
- Einlass; Einlasskontrolle; Campen; Parktickets
4.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalbändchen möglich. Direkt an der Einfahrt zum Campingplatz wird die Karte gegen das Festivalbändchen eingetauscht. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Besuchern die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Festivalbändchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder beschädigte Bändchen verlieren ihre Gültigkeit.
4.2. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst /Mitarbeiter vor Ort durchgeführt werden.
4.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
4.4. Eine gültige Eintrittskarte berechtigt in den ausgewiesenen Flächen auf dem Festivalgelände ab dem ersten Veranstaltungstag, 13.00 Uhr, ohne Aufpreis zum Campen. Das Parken kostet pro Auto keine extra Gebühr. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die StVO. Die Abreise muss im Veranstaltungszeitraum bis spätestens Sonntag 14.00 Uhr erfolgt sein.
- Hausrecht, Verhaltensregeln; Fotografieren und Filmen
5.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Mitarbeitern und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten. Besuchern ist es insbesondere untersagt, auf dem Veranstaltungsgelände- gefährliche Gegenstände mitzuführen;
- körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen;
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
5.2. Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
5.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher eine Straftat wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.
5.4. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
- Eintrittspreis
Die Eintrittspreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
- Autorisierte Verkaufsstellen und Online Bestellung
Die Website des Steinberg Festivals enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besucher.
- Eintrittskarten sind grundsätzlich nur beim Veranstalter oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Sollten für den Erwerb von Eintrittskarten bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen AGBs abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Besucher und dem Veranstalter diese AGB Vorrang.
- Bei der Online-Bestellung von Eintrittskarten wird im Fall der Registrierung des Besuchers ein persönliches Passwort vergeben. Der Besucher ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Besucher haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Besucher durch Auslösung der Bestellung einer Eintrittskarte mit dem auf der Internet-Präsenz des Veranstalters dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Der Veranstalter bestätigt dem Besucher den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Eintrittskarten und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder E-Tickets) bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und dem Besucher auf Grundlage dieser AGB zustande.
- Kein Widerrufsrecht
Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
- Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Besucher ist bewusst, dass beim Konzert, insbesondere vor der Bühne eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. ES wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, gegebenenfalls Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen, sowie einen Platz vor der jeweiligen Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist.
- Aufnahmen von Besuchern der Veranstaltung
Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können der Veranstalter oder von ihm jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild-und Bildtonaufnahmen können durch den Veranstalter sowie von ihm jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Erwirbt ein Besucher Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen, muss der Besucher die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie von Ziffer 25 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen. Die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffer 12 bleiben unberührt.
- Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung
11.1. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewalt, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Covid 19-Virus (Corona-Pandemie) untersagt werden, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt die Veranstaltung nach 11.2 oder 11.3 abzusagen oder zu verlegen. Zu den vorstehend benannten Fallen höherer Gewalt zählen auch sämtliche Ausfälle aufgrund eines Fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie z. B. der Covid-19 Pandemie und zwar unabhängig davon, ob ein behördliches Verbot oder eine behördliche Empfehlung zu dem Ausfall führen. Ziff. 11.2 und 11.3 gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund der Corona Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
11.2 Sagt der Veranstalter die Veranstaltung gem. Ziff. 11.1 ab, wird das Ticket ungültig.
11.3. Verlegt der Veranstalter die Veranstaltung gem. 11.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es sei denn der Besucher macht von seinem Recht auf Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe. Der Anspruch ist bis spätestens 18.00 Uhr, 7 Tage vor der Ersatzveranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 11.4. Sofern die Frist vom Besucher aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besucher nachzuweisen.
11.4 Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. 11.1.,11.2.,11.3 wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher Ust. zurückerstattet. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren) . Gegen einen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren erklärt der Veranstalter die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z.B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher Höhe besteht.
11.5. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt.
Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
- Weitergabe von Tickets
12.1. Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschränken.
12.2. Der Besucher verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das heißt mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Besucher insbesondere
- Eintrittskarten öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten.
- Eintrittskarten für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
- Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben
- Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen.
12.3. Sollte der Veranstalter feststellen, dass die Besucher gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziff. 13 verstoßen hat, kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entweder den Zutritt zum Festivalgelände verweigern bzw. ihn vom Festivalgelände verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Besucher gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziff. 12 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu maximal 2.500,00 € fordern.
Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird vom Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche von Veranstalter wegen des Verstoßes anzurechnen.
12.4. Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Besuchers ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 12 vorliegt.
- Information
Der Veranstalter informiert ausführlich über Anreise, Campingbeginn, Ausweichmöglichkeiten etc. im Festival ABC.
Generell ist die Park- und Campingordnung einzuhalten.
- Aggregate
Aggregate sind auf dem Festival-Campingplatz zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Der Betrieb ist bis 23.00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 20 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden.
- Müll
Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden kostenlos am Eingang ausgehändigt. Abzugeben sind sie an den dafür vorgesehenen Müllsammelstationen, die im Geländeplan eingezeichnet sind. Weiterhin werden die Besucher darum gebeten, ihren Müll zu trennen und wenn möglich selbst zu entsorgen und wieder mit zu nehmen.
- Behinderung von Einsatzkräften
Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und Campingausrüstung so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.
- Parkflächen
Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige seitens der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.
- Campingflächen
Die Campingflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich! Das Parken ohne gültiges Parkticket ist nicht möglich!
- Sicherheitsdienst
Beim Zutritt zum Festivalgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Konzertgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
- Verbotene Gegenstände
Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten:
Glas, Tiere, Trockeneis, Waffen und Werkzeuge aller Art, CS Gas, Pfefferspray, brennbare Flüssigkeiten, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Himmelslaternen, lärmerzeugende Gegenstände, Druck- und Flüssiggase, kommerzielle, politische Gegenstände aller Art,
einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.
- Hausrecht
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung sowie die Park-und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
- Programmänderung
Im Falle von wesentlichen Programmänderungen, wie z.B. der Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der
Gesamtcharakter des Steinberg Festivals gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf der Webseite, Instagram und Facebookseite bekannt geben.
- Jugendschutz
Während der gesamten Veranstaltung ist der Zutritt nur für Personen ab 18 Jahren gestattet.
- Haftung
24.1. Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr.
24.2. Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
24.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen durfte (nachfolgend „Wesentliche Nebenpflicht") ist die Haftung von Veranstalter auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
24.4. Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom Veranstalter übernommen Garantie für die Beschaffenheit oder für das vom Veranstalter übernommene Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
24.5. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
- Datenschutz
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Besuchers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters können auf der Webseite dem Punkt Datenschutzerklärung entnommen werden.
- Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Besucher als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- Gerichtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Veranstalter, wenn der Besucher Kaufmann oder der Besucher eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Besucher keinen Wohnsitz
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder Besucher seinen Wohnsitz/Besitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klagerhebung der Wohnsitz/Sitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Besuchers nicht bekannt ist.
28. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Das Festival ABC ist unabdingbarer Bestandteil der AGBs.
- Änderungen und Ergänzungen
Der Veranstalter ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Besucher zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Besucher schriftlich oder - wenn der Besucher sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat - per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder
Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Kontaktadresse info@steinbergfestival.de zu richten.
- Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Besucher wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu r regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl.§ 36 VSBG).